Schwarzenberg (Primogenitur) —enberg Josef II. Fürst zu , Großgrundbesitzer. Geb. Wien, 27. 6. 1769; gest. Frauenberg, Böhmen (Hluboká nad Vltavou, Tschechien), 19. 12. 1833. Ältester Sohn von Johann I.; Bruder von Karl I. Philipp, Ernst und Maria Karoline, Vater von Johann Adolf II., Felix und Friedrich (alle s. d.), ab 1794 verehel. mit Hgn. Pauline zu Arenberg (geb. Brüssel/Bruxelles, Belgien, 2. 10. 1774; gest. Paris, Frankreich, 1. 7. 1810; verunglückt). Nach dem Tod des Vaters vorzeitig für großjährig erklärt, wurde S. 1789 als sechster Fürst zu S. Chef des Hauses. Von Anfang an um die Verwaltung v. a. seiner böhm. Güter bemüht, forcierte er neben dem Erwerb neuer Herrschaften den Ausbau des südböhm. Schwemmkanals und förderte den Graphit- und Kohlebergbau. Durch das „Ökonomische Institut“, das er 1801 als erste land- und forstwirtschaftl. Lehranstalt der Monarchie ins Leben rief, gelang es, Fachkräfte für diese Bereiche heranzubilden. S. nahm auch leitende Funktionen in verschiedenen Wohlfahrtseinrichtungeon ein, v. a. als Präs. der Hofkomm. zur Regulierung der Wohltätigkeitsanstalten (1804–15). Daneben war er ein eifriger Förderer der Kultur, v. a. der Musik (u. a. Urauff. der Haydnschen Oratorien „Die Schöpfung“, 1798, und „Die Jahreszeiten“, 1801). 1809 Geh. Rat. S. realisierte 1802 die seit einem Jh. geplante Majoratsteilung; er fungierte fortan als Chef der Primogenitur (Frauenberg-Krumauer Linie), während sein jüngerer Bruder, Karl I. Philipp, die – territorial und ökonom. weitaus geringer ausgestattete – Sekundogenitur (Worliker Linie) begründete. Der mit der Auflösung des Hl. Röm. Reichs (1806) verbundene Verlust der Reichsunmittelbarkeit für die süddt. Besitzungen des Hauses, deren volle Souveränität auch nach dem Wr. Kongreß (1815) nicht wieder zurückgewonnen werden konnte, führte zur dauernden Mediatisierung des Fürstenhauses, wenngleich der Familie als ehemaligem Reichsstand auch jetzt noch bestimmte, auf die Ebenbürtigkeit mit den souveränen Häusern bezogene Ehrenrechte verblieben.