Sernec Josip, Politiker und Jurist. Geb. Windisch Feistritz, Stmk. (Slovenska Bistrica, Slowenien), 4. 3. 1844; gest. Laibach, Kg.reich der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS) (Ljubljana, Slowenien), 18. 9. 1925. Bruder von Janko S. (s. d.). S. absolv. das Gymn. in Marburg (Maribor), stud. ab 1865 Jus in Wien, 1869 Dr. jur. Schon während seiner Stud.zeit war S. 1868–69 Vors. der slowen.-kroat. Hochschülervereinigung Jug. Danach praktizierte er u. a. in der Kanzlei seines Bruders, bis er in Cilli (Celje) 1876 eine eigene erfolgreiche Advokatur eröffnete. Unter dem Einfluß seines Bruders engagierte auch er sich in nationalen Belangen. 1874 verf. er die Broschüre „Der Materialismus und das Slaventhum“, in der er sich mit der wirtschaftl. und sozialen Lage der Kleinbauern befaßte, dabei das westeurop. Wirtschaftssystem ablehnte und die genossenschaftl. Zusammenschlüsse der russ. Bauern (Artelen) für die slaw. Bauern zum Ideal erhob. Ab 1877 war S., der sich zu einem der führenden slowen. Politiker in der Unterstmk. entwickelte, Vorstand des Lesever. Čitalnica in Cilli. 1881 gehörte er zu den Gründern der Darlehenskasse in Cilli, die er 1886–1925 als Dir. leitete, 1883 des Verbandes der slowen. Darlehenskassen und 1889 der Südsteir. Sparkasse und übte in allen führende Funktionen aus. Sein Eintreten für die Gleichberechtigung der slowen. Sprache im Gerichts-, Verwaltungs- und Schulwesen brachte ihm einige Disziplinarverfahren ein. 1884–1902 war er Abg. im stmk. Landtag, ab 1893 Stellv. des LHptm. Als Vors. des Bez.ausschusses von Cilli (1889–1905) stand S. im dort bes. heftig geführten Nationalitätenkampf an vorderster Front. So war er auch 1897 in die Unruhen, die die Eröffnung des von ihm mitbegründeten Narodni dom in Cilli begleiteten, involviert. In diesem Gebäude fanden verschiedene nationale, aus dem Lesever. entstandene Kulturver. ihre Unterkunft, aber auch der Turnver. Sokol, dessen Obmann S. mehrere Jahre war. Seine Verdienste in den nationalen polit. Auseinandersetzungen wurden seitens der Stadt Cilli 1924 durch die Verleihung der Ehrenbürgerschaft anerkannt.