Taaffe Ludwig Patrick Johannes Gf., ab 1849 9. Viscount T. of Corren and Baron of Ballymote, Jurist und Politiker. Geb. Brünn, Mähren (Brno, CZ), 25. 12. 1791; gest. Wien, 21. 12. 1855; röm.-kath. Sohn von Rudolph Gf. T. (geb. London, GB, 6. 10. 1762; gest. Wien, 7. 6. 1830) und Marie Josepha Gfn. T., geb. Gfn. Haugwitz (gest. 30. 5. 1823), Vater von →Eduard Gf. T.; ab 1822 mit Amalia Gfn. T., geb. Fürstin Bretzenheim v. Régecz (geb. 6. 10. 1802; gest. Wien, 28. 10. 1874), verehel.; drei Töchter und zwei Söhne. – T. entstammte einer irischstämmigen Familie, deren Angehörige sich (bis 1919) die irische Peerage sichern konnten, sich v. a. im militär. Bereich große Verdienste erwarben und durch Heiratsverbindungen eng in den hohen Adel des österr. K.tums integriert waren. Als Besitzer der böhm. Herrschaft Ellischau (Nalžovské Hory) kam der Familie von jeher die böhm. Landstandschaft zu. T. besuchte 1799–1801 das Wr. Theresianum, danach das Akadem. Gymn. und absolv. 1805–06 das Philosophikum. Anschließend stud. er bis 1811 (Richteramtsprüfung) bzw. 1813 (Promotion sub auspiciis imperatoris) Rechtswiss. an der Univ. Wien. 1811 trat er als Auskultant beim nö. Landrecht seine Laufbahn an, die ihn rasch in leitende Funktionen führte: U. a. war er Appellationsrat in Venedig (1814) und Mailand (1815), Präs. des Mailänder Merkantil- und Wechselgerichts (1818) und Vizepräs. des Guberniums in Graz (1819). 1820 Gubernialpräs. in Galizien, 1822 Landesgouverneur für Stmk. und Ktn., 1823 Landesgouverneur in Galizien. Mit der Ernennung zum 2. Präs. der Allg. Hofkammer (1826) erhielt T. größten Einfluss auf die Verwaltung der Staatsfinanzen und damit verbundene Möglichkeiten der Reduzierung der Staatsausgaben, wobei er naturgemäß auf Widerstände stoßen musste, die 1829 letztl. seine Versetzung in das vergleichsweise „unpolitische“ Amt eines 2. Präs. der Obersten Justizstelle erzwangen. Dort folgte 1834 das Avancement zum Obersten Justizpräs.; ab 1840 stand er zudem der Hofkomm. in Justiz-Gesetzsachen als Präs. vor. Die Ereignisse von 1848 bedeuteten fakt. das Ende seiner Karriere: Zwar gehörte er der ersten Regierung Kolowrat als Justizminister an, legte dieses Amt aber im April 1848 zurück. I. d. F. wurde er zum Präs. des Obersten Gerichtshofs berufen – ein Amt, das er bis zu seinem Lebensende innehatte –, doch musste er zur Kenntnis nehmen, dass er von den nachrevolutionären Rechtskodifikationen ausgeschlossen blieb. Im Vormärz gehörte T. den Kreisen rund um Staatskanzler →Klemens Fürst Metternich-Winneburg an, zu dessen „Flucht“ aus Wien im März 1848 er wesentl. beitragen konnte. Bes. Verdienste erwarb er sich als Kurator der Theresian. Ritterakad. (1834–49), in der er zeitgemäße Reformen zu initiieren versuchte, 1836/37 fungierte er als Rektor der Univ. Wien. T. war Mitgl. einer Reihe von Gelehrten- und Landwirtschaftsges. sowie Ehrenmitgl. der Wr. ABK (1843) und der Accad. Tiberina zu Rom. T. erhielt im Laufe seiner Karriere die Kämmererwürde (1813), den Titel eines w. Geh. Rats (1820) und die Indigenate von Mähren und Schlesien, NÖ, Stmk. und Ktn., Galizien und schließl. auch von Ungarn. Durch Erbschaft bzw. Erwerb besaß er weitere Herrschaften, u. a. Wischenau (Višňové), Atzgersdorf, Erlaa und Feistritz an der Mürz; Ellischau erbte er als väterl. Alleinerbe.