Tewes (Heinrich) August von, Jurist. Geb. Achim bei Bremen, Hannover (D), 22. 5. 1831; gest. Wien, 11. 2. 1913. Sohn eines Obergerichtsanwalts. – Nach dem Jurastud. an den Univ. Göttingen (1851–52, 1858 Dr. iur.), Berlin, Tübingen (1853), Leipzig und Kiel trat T. 1855 in den hannoverschen Staatsdienst ein; 1858 Obergerichtsauditor zu Göttingen. Unter Förderung von Carl Georg v. Wächter, dem großen Leipziger Pandektisten, wandte sich T. der wiss. Laufbahn zu. Im Zuge der Thun’schen Bestrebungen, junge Gelehrte der rechtshist. Disziplinen für Österr. zu gewinnen, habil. sich T. 1859 in Innsbruck bei →Friedrich Bernhard Maassen für röm. Recht und folgte diesem nach Graz. Hier wurde er 1861 Priv.Doz., 1863 ao. Prof., 1871 o. Prof. für röm. Recht und fungierte 1883/84, 1892/93 und 1900/01 als Dekan. 1889/90 Rektor der Grazer Univ., erwarb er sich in dieser Funktion große Verdienste um den Neubau der Hochschule; 1902 i. R. T., ein Vertreter der Pandektistik, behandelte in seinem zweibändigen Hauptwerk das „System des Erbrechts nach heutigem Römischen Recht“ (1863–64). Von hochschulpolit. Interesse war seine Schrift „Schule, Universität, Akademie“ (1887), worin er seine Vorstellungen über Ziele und Aufgaben der dt. Univ., über die Bedeutung der humanist. Stud. und die Breite der klass. Bildung darlegte. T. war wie sein Lehrer und Freund Maassen ein Vorkämpfer des polit. Katholizismus in der Stmk. 1891 erhielt HR T. den Orden der Eisernen Krone III. Kl. und wurde 1910 in den Adelsstand erhoben.