Timon von Schmerrhoff und Szedlicsna Ákos, Rechtswissenschaftler. Geb. Erlau (Eger, H), 27. 8. 1850; gest. Budapest (H), 6. 4. 1925; röm.-kath. Sohn des Kom.ing. Bertalan T. v. S. u. S. ‒ T. absolv. die Gymn. in Eger und Buda, 1870‒74 stud. er Rechtswiss. an der Budapester Univ. (1876 Dr. iur.), 1875–77 je ein Semester an den Univ. Berlin, Leipzig, Straßburg und Paris, wo er Theodor Mommsens, →Heinrich Brunners, Paul Labands und Rudolf Sohms rechtshist. und kirchenrechtl. Lehrveranstaltungen besuchte und Forschungen zum german. Recht betrieb. 1877‒90 lehrte er Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der jurist. Akad. in Raab (Győr). An der Univ. Budapest wirkte T. 1878 sowie 1891‒1925 als o. Prof. für europ. und ung. Verfassungsrecht und Rechtsgeschichte; 1899–1900 Dekan der jurid. Fak., 1921–22 Rektor der Péter-Pázmány-Univ. 1890–92 sowie ab 1897 war er für die jurist. Ausbildung von Erzhg. Joseph August zuständig. Ab 1892 trat T. als Referent der kath. Congrua-Komm. in Erscheinung und leitete ab 1896 im Auftrag der Regierung die Vorbereitungen zur Neuregelung der Congrua. Der von ihm verf. Gesetzesentwurf betraf sowohl die protestant. wie auch die kath. Geistlichkeit. T. war ein Vertreter der hist. Rechtsschule und galt als bedeutender Kirchen- und Staatsrechtler, dessen Werke tw. ins Dt. übers. wurden. Durch seine Lehrtätigkeit, seine zahlreichen wiss. Publ. und Lehrbücher sowie als Vorstandsmitgl. der Szent-István-Ges. (ab 1891) übte er entscheidenden Einfluss auf die Etablierung des Faches Ung. Rechts- und Verfassungsgeschichte aus. Er beschäftigte sich intensiv mit der Lehre der Hl. Krone und setzte sich aktiv für die Autonomie der kath. Kirche ein. T. war auch Mitarb. am Pallas-Großlex.