Torggler Karl, Jurist und Rechtshistoriker. Geb. Innsbruck (Tirol), 22. 10. 1892; gest. ebd., 28. 4. 1940. Sohn des späteren Primarius und Prof. der Hebammen-Lehranstalt in Klagenfurt Dr. Franz T. und von dessen Frau Lina T., geb. Ganhoer. – Nach Absolv. des Gymn. in Klagenfurt stud. T. 1910–14 Jus an der Univ. Innsbruck (Mitgl. des Corps Gothia); 1916 Dr. iur. sub auspiciis imperatoris. Nach geleistetem Kriegsdienst (1916–18) legte T. 1920 die Rechtsanwaltsprüfung mit ausgez. Erfolg ab und ließ sich in Innsbruck als Rechtsanwalt nieder. In seiner Freizeit befasste er sich intensiv mit der Rechtsgeschichte Ktn., mit Ktn. Rechtsquellen des 16.–18. Jh. und bes. mit der Geschichte Klagenfurts. 1937 erschien sein Hauptwerk „Stadtrecht und Stadtgericht in Klagenfurt. Beiträge zur Geschichte des Verfahrensrechtes in den österreichischen Alpenländern“, das von großer Bedeutung für die Geschichte des österr. Zivilprozessrechts ist. T. befasste sich ferner mit dem sog. Edlingerproblem und setzte sich hierbei mit den Arbeiten des Agramer Historikers Ludmil Hauptmann auseinander. Weitere Stud. galten den Freisassen sowie den Rechten des Hg. von Ktn. T. war einer der besten Kenner der Ktn. Rechtsgeschichte und überdies ein anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des österr. Hypothekenrechts.