Wahrmund, Ludwig (1860–1932), Jurist

Wahrmund Ludwig, Jurist. Geb. Wien, 21. 8. 1860; gest. Praha, Tschechoslowakei (CZ), 10. 9. 1932; röm.-kath. Sohn von →Adolf W. – W. absolv. seine Schulzeit in Wien und stud. ab 1879 Rechtswiss. an der Univ. Wien; Dr. iur. 1884. Er zählte zu den Schülern des Begründers der älteren österr. Kanonistenschule →Friedrich Bernhard Maassen. 1888/89 nahm W. am 17. Kurs des Inst. für österr. Geschichtsforschung teil, um eingehende Kenntnisse in den hist. Hilfswiss. zu erlangen. 1889 erwarb er die Lehrbefugnis für kanon. Recht an der Wr. Juristenfak. mit der Habil.schrift „Das Ausschließungsrecht der katholischen Staaten Österreich, Frankreich und Spanien bei den Papstwahlen“. Mit einem Staatsstipendium ausgestattet, hielt er sich 1890/91 in Rom auf, wo er am Österr. Hist. Inst. archival. Stud. betrieb. Mit Beginn des Stud.jahrs 1891/92 wurde W. zunächst ao. Prof. und 1894 schließl. Ordinarius für Kirchenrecht an der Univ. in Czernowitz. 1896 erfolgte die Berufung (primo et unico loco) zum o. Prof. für Kirchenrecht an die Juristenfak. der Univ. Innsbruck. In diese Zeit fällt die nach ihm benannte „W.-Affäre“, die im Dezember 1907 durch die Rede des christl.sozialen Abg. und späteren Bundeskanzlers →Michael Mayr in der Kulturkampfdebatte des Parlaments losgetreten wurde. Mayr nannte W. namentl. als Beispiel für einen Univ.-Prof., der die religiösen Grundsätze auf dem Katheder verspotte. Damit geriet W. erneut in die Debatte und Agitation um die Hochschul- und Wiss.freiheit, wobei er selbst durch überschießende Polemik Öl ins Feuer goss („Katholische Weltanschauung und Wissenschaftsfreiheit“, 1908). Bereits 1902 hatte W. im Hörsaal vor Studierenden anlässl. einer Rede →Georg Jehlys heftig gegen den Katholizismus polemisiert. Schließl. war er 1906 der Tiroler Ortsgruppe des Ver. Freie Schule beigetreten und als dessen Vorstand in öff. Vorträgen für eine konfessionslose Schule eingetreten. Die erneute Auseinandersetzung, die auf andere Univ.standorte übergriff und neben dem Parlament auch kirchl. Stellen und selbst den K. involvierte, drohte schließl. an der Innsbrucker Univ. – nicht zuletzt wegen der Proteste gegen W. in Tirol – immer mehr zu eskalieren. Eine Beruhigung der Lage konnte nur dadurch herbeigeführt werden, dass W. der per Oktober 1908 dekretierten Versetzung an die Prager Univ. zustimmte, wo er neben →Heinrich Singer als 2. Prof. für kanon. Recht lehrte. W.s Forschungsinteresse galt primär der kirchl. Rechtsgeschichte: Neben einer größeren Arbeit zur Geschichte der Eherechtsreform in Österr. befasste er sich v. a. mit Rechtsfragen der Papstwahl, insbes. mit dem Exklusivanspruch des K., ferner mit dem Kirchenpatronatsrecht und seiner Entwicklung in Österr. und schließl. mit dem röm.-kanon. Prozess im Mittelalter, dessen Quellen er in dem vierbändigen Werk „Quellen zur Geschichte des römischen Prozesses im Mittelalter“ 1905–28 zusammentrug und für die weitere Erforschung aufbereitete. Vom 5. Bd. konnte 1931 nur das 1. H. veröff. werden. Bis 1902 war er Mitgl. der kath. Österr. Leo-Ges., der er 1894 beigetreten war.

Weitere W.: Die Bulle „Aeterni patris filius“ und der staatl. Einfluss auf die Papstwahlen, in: Archiv für kath. Kirchenrecht 72, 1894; Das Kirchenpatronatsrecht und seine Entwicklung in Österr., 2 Bde., 1894–96; Dokumente zur Geschichte der Eherechtsreform in Österr., 2 Bde., 1908.
L.: LThK; M. Höttinger, Der Fall W., 1949; N. Grass, Österr. Kirchenrechtslehrer der Neuzeit, 1988, s. Reg.; H. J. W. Kuprian, in: Polit. Affären und Skandale in Österr, ed. M. Gehler – H. Sickinger, 1995, S. 99ff.; A. Rinnerthaler, in: Österr. und der Hl. Stuhl im 19. und 20. Jh., ed. H. Paarhammer – A. Rinnerthaler, 2001, S. 187ff.
(K. Breitsching)   
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 15 (Lfg. 69, 2018), S. 424f.
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