Weeber, August (Andreas) (1826–1895), Politiker und Jurist

Weeber August (Andreas), Politiker und Jurist. Geb. Witzoměřitz, Mähren (Víceměřice, CZ), 26. 8. 1826; gest. Wien, 15. 5. 1895; röm.-kath. Sohn des Inspektors Matthäus Weber und der Barbara Weber, geb. Lubich, Schwager der Reichsratsabgeordneten Sobieslaus und Stanisław Klucki sowie von →Ignaz Freiherr von Streit; ab 1856 verheiratet mit Leokadia Weeber, geb. Klucki. – W. studierte 1844–48 in Olmütz Jus; 1849 Dr. iur. Ab 1850 wirkte er bei den Staatsanwaltschaften in Brünn und Teschen. Später machte sich W. selbstständig und arbeitete ab 1855 als Rechtsanwalt in Mährisch Weißkirchen sowie ab 1868 in Olmütz. Bereits 1867 wurde er in den mährischen Landtag gewählt und von diesem 1870 erstmals in das Abgeordnetenhaus des Wiener Reichsrats entsandt. Dort gehörte er verschiedenen deutschliberalen Fraktionen an, etwa der Verfassungspartei (1872–73), dem Klub der Linken (1873–79), dem Klub der Liberalen (1879–81), der Vereinigten Linken (1881–85), dem Deutsch-österreichischen Klub (1885–88) und der Vereinigten Deutschen Linken (1888–95). Im Reichsrat befasste sich W. v. a. mit Fragen des Eisenbahnwesens und setzte sich für eine Reform der Strafgesetzgebung ein. Er galt als scharfsinniger und kenntnisreicher Rechtsexperte und erfreute sich außerdem des Vertrauens Kaiser →Franz Josephs I. Nicht zuletzt deshalb galt W. mehrmals als ministrabel. Andererseits wurde er als Anhänger des liberalen Flügels der Deutschliberalen in den 1890er-Jahren von den Deutschnationalen entsprechend angefeindet. Der verfassungstreue bzw. deutschliberal orientierte W. war auf Landesebene ab 1889 als Obmann des deutschen Zentralwahlkomitees in Mähren zugleich Obmann der Deutschmährischen Partei und als solcher auch Vorsitzender ihres Abgeordnetenklubs im mährischen Landtag. W., der ab 1870 Mitglied der Olmützer Stadtverwaltung war, engagierte sich auch in mehreren deutschmährischen Vereinen, v. a. im 1882 gegründeten Deutschen Verein.

W.: Abhandlungen aus dem Gebiete vergleichender Strafgesetzkunde, mit besonderer Rücksicht auf die bezüglich des Diebstahls in der Vorzeit bestandenen und in den Staaten des Deutschen Bundes, Frankreich, Rußland und in der Schweiz geltenden Strafgesetze, 1861; Die Rechtsurkunden der österreichischen Eisenbahnen, 1892.
L.: NFP, 16. 5. 1895; Adlgasser; J. Malíř, Biografický slovník poslanců moravského zemského sněmu v letech 1861–1918, 2012; P. Cibulka, Německé politické strany na Moravě, 2012, S. 31ff.; Pfarre Nezamyslice, CZ.
(L. Velek)  
Zuletzt aktualisiert: 15.12.2020  
PUBLIKATION: ÖBL Online-Edition, Lfg. 9 (15.12.2020)