Weisl, Ernst Franz von (1857–1931), Jurist

Weisl Ernst Franz von, Jurist. Geb. Sabechlitz, Böhmen (Praha, CZ), 3. 5. 1857; gest. Wien, 18. 6. 1931; mos. Sohn von Wolf Weisl, Vater des Journalisten und Zionisten Wolfgang von Weisl (geb. Wien, 27. 3. 1896; gest. Gedera, IL, 24. 2. 1974) sowie von →Marianne Beth. – W. studierte 1874–78 an der Universität Prag; 1878 Dr. iur. Danach wirkte er als Rechtsanwalt in Prag, ab 1886 in Wien. Als einer der ersten Wiener Juden schloss sich W. den zionistischen Ideen →Theodor Herzls an. Das Hauptfeld seiner wissenschaftlichen Tätigkeit bildete das Militärstraf- sowie das Militärstrafprozessrecht, worüber er mehrere Werke verfasste. 1912 wurde W. mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für ein österreichisches Militärstrafrecht beauftragt, der anschließend im Parlament angenommen wurde. Ab 1915 fungierte er als Stellvertreter des Generalmilitäranwalts. Ein weiteres Interessensgebiet W.s waren Auswanderungsfragen. Diesbezüglich wirkte er 1905–19 als Präsident der Österreichisch-Ungarischen Kolonialgesellschaft, wo er sich v. a. für eine Auswanderung nach Südamerika einsetzte. W. war zudem Präsident der Allgemeinen Kreditvereinsbank in Wien und Verwaltungsrat bei der Bohemia akciová banka, der Patria Unfall-, Einbruch- und Haftpflicht-Versicherungs AG (beide Prag) sowie bei der Bank of Europe in New York. Weiters fungierte er als Präsident der Internationalen Advokatenkammer (1923–29) sowie der Neuen Zionistischen Organisation. 1912 erhielt er den Orden der Eisernen Krone III. Klasse und wurde 1918 nobilitiert.

W.: Deutsches Pfandrecht bis zur Reception des römischen Rechtes, 1881; Frankreichs Militär-Strafprozessordnung, 1887; Allgemeines über das Militärstrafrecht, 1890; Zur Reform des Militärstrafprozesses, 1910.
L.: NFP, 24., WZ, 25. 6. 1931; J. Pfeiffer, in: Juristische Blätter 60, 1931, S. 316; UA, Praha, CZ.
(P. Skřejpková)   
Zuletzt aktualisiert: 15.12.2020  
PUBLIKATION: ÖBL Online-Edition, Lfg. 9 (15.12.2020)