Weiß Franz, Jurist. Geb. Sternberg, Mähren (Šternberk, CZ), 27. 7. 1808; gest. Graz (Steiermark), 23. 6. 1895; röm.-kath. Sohn des Postmeisters Karl Weiß und dessen Frau Magdalena Weiß. – Wo W. sein Doktorat in Rechtswissenschaft erwarb, ist unklar. 1845–55 wirkte er jedenfalls als o. Professor des Natur- und österreichischen Kriminalrechts an der Universität Olmütz; 1851/52 Rektor. Mit Aufhebung der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät in Olmütz 1855 wurde W. im Oktober jenes Jahres als o. Professor des Strafrechts an die Universität Graz versetzt, wodurch diese eine zweite entsprechende Lehrkanzel erhielt. Nach dem Weggang des Rechtsphilosophen Heinrich Ahrens 1860 übernahmen W. und Ignaz Neubauer die Vorlesungen aus Rechtsphilosophie. Auf Druck des Ministeriums beantragte W. seine frühzeitige Pensionierung. Mit dem Titel eines Regierungsrats trat er 1876 in den Ruhestand. W. fungierte 1859/60 und 1867/68 als Dekan der juristischen Fakultät, 1863/64 als Rektor der Grazer Universität. Er galt als entschiedener Anhänger des Naturrechts. Wissenschaftliche Publikationen liegen von ihm keine vor.