Woess (Woeß, Wöß), Friedrich von (1880–1933), Jurist

Woess (Woeß, Wöß) Friedrich von, Jurist. Geb. Wien, 2. 10. 1880; gest. ebd., 26. 3. 1933; röm.-kath. Sohn des Richters Friedrich August v. W. und der Marie v. W., geb. Zeidler; ab 1912 verheiratet mit Friederike v. W. (geb. Wien, 27. 10. 1893), der Tochter →Franz Leifers. – W. besuchte das Piaristengymn. in Wien, wo er 1899 maturierte, und stud. anschließend Rechtswiss. an der Univ. Wien; 1904 Dr. iur. 1911 habil. er sich mit einer Arbeit zum röm. Erbrecht für röm. Recht. Nachdem er kurz in der Justiz gearbeitet hatte, wurde W. 1912 in Innsbruck ao. Prof. und 1913 o. Prof. für röm. und bürgerl. Recht. 1922 lehrte er ein Semester als Gastprof. in München. 1926 erfolgte eine Berufung als o. Prof. nach Wien. Für das Stud.jahr 1932/33 zum Dekan gewählt, konnte er diese Funktion wegen einer letztendl. tödl. Erkrankung nicht mehr in der ganzen Periode ausüben. Schwerpunkte von W.ʼ Tätigkeit waren das röm. Erb- und Prozessrecht sowie die jurist. Papyrusforschung. Er beschäftigte sich jedoch auch mit tagesaktuellen rechtl. Themen. 1920 erstattete die jurid. Fak. der Univ. Innsbruck ein Gutachten zu den sog. Dispensehen, also der Möglichkeit, trotz einer bestehenden Ehe nochmals zu heiraten, weil eine Ehescheidung nicht mögl. war. Der Verf. dieses Gutachtens war W., der zum Ergebnis kam, dass die Dispensehen unzulässig waren. 1932 publ. er eine Arbeit zur sog. Goldklausel, einer damals verbreiteten Form der Wertsicherung. W. war ab 1928 k. M. der Akad. der Wiss. in Wien.

W.: Das röm. Erbrecht und die Erbanwärter, 1911; Untersuchungen über das Urkundenwesen und den Publizitätsschutz im röm. Ägypten, 1924.
L.: St. Brassloff, in: Jurist. Bll. 62, 1933, S. 385ff.; Th. Olechowski u. a., Die Wr. Rechts- und Staatswiss. Fak. 1918–38, 2014, S. 270ff.; Alservorstadtpfarre, Pfarre Landstraße-St. Rochus, beide Wien.
(Ch. Schmetterer)   
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 16 (Lfg. 71, 2020), S. 310
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