Zielonacki Jozefat (Joseph, Josephat, Josephus) von, Jurist. Geb. Gonitzki, Preußen (Goniczki, PL), 28. 11. 1818, oder Posen, Preußen (Poznań, PL), 18. 11. 1819; gest. Gonitzki, 28. 4. 1884; röm.-kath. Sohn des Gutsbesitzers Hipolit v. Z. und von Katarzyna v. Z., geb. Bujakiewicz. – Z. besuchte das Gymn. in Trzemeśnia und anschließend das Mariengymn. in Posen. 1840 begann er ein Phil.stud. an der Univ. Breslau, wechselte jedoch im Folgejahr auf die jurid. Fak. Nach zwei Semestern ging er nach Berlin, wo er sein Jusstud. 1843 abschloss; 1845 Dr. iur. 1847 habil. er sich im Fach röm. Recht an der Univ. Breslau und unterrichtete ebd. 1847–50 als Priv.Doz. 1850 auf den Lehrstuhl für röm. Recht der Univ. Krakau berufen, verlor er 1852 diesen Posten jedoch aus polit. Gründen. I. d. F. wechselte er an die Univ. Innsbruck, wo er 1853–55 wiederum den Lehrstuhl für röm. Recht innehatte. 1855–57 lehrte er dasselbe Fach als o. Prof. an der Univ. Prag, ehe er 1857 auf den Lehrstuhl für röm. Recht der Univ. Lemberg berufen wurde; 1861/62 Dekan der jurid. Fak.; 1870 i. R. Z., der 1867–73 Richter beim österr. Staatsgerichtshof war und sich neben röm. Recht auch mit Sachenrecht befasste, setzte sich für die Polonisierung der Univ. Krakau und Lemberg und gegen die Germanisierungspolitik im Großhg.tum Posen ein. Nach seiner Emer. bewirtschaftete er das Familiengut in Jagenau. Z. war Mitgl. der Posener Ges. der Freunde der Wiss. (ab 1865), des Lemberger Towarzystwo Pedagogiczne sowie der phil.-hist. Abt. der AU in Krakau (ab 1873, 1875–78 Dir.).