Zimmermann, Joseph Andreas (1810–1897), Jurist und Beamter

Zimmermann Joseph Andreas, Jurist und Beamter. Geb. Schäßburg, Siebenbürgen (Schässburg/Sigișoara, RO), 2. 12. 1810; gest. Hermannstadt, Siebenbürgen (Hermannstadt/Sibiu, RO), 19. 5. 1897; evang. AB. Sohn eines Riemermeisters, Vater von →Franz Josef Z., Großvater des am Inst. für österr. Geschichtsforschung ausgebildeten Historikers Robert Z. (1886–1969); verheiratet mit Elisabeth Marie Z., geb. Dietrich v. Hermannsthal. – Nach dem Stud. der Rechtswiss. in Klausenburg (Abschluss 1832) und verwaltungsrechtl. Tätigkeit beim Gubernium in Klausenburg, dem Magistrat in Schäßburg und der kgl. Gerichtstafel in Neumarkt am Mieresch wirkte Z. als Rechtslehrer am Gymn. in Hermannstadt und ab 1844 als Prof. für Rechtsgeschichte, Staats- und Kirchenrecht an der dortigen (im selben Jahr gegr.) Rechtsakad., wo →Jakob Rannicher und →Friedrich Schuler v. Libloy seine Schüler waren. Als Abg. zum LT in Klausenburg wehrte er sich gegen die Union mit Ungarn und galt wegen seiner großösterr. Gesinnung als „Urheber“ einer antimagyar. Haltung der Siebenbürger Sachsen. Die Begegnung mit →Leo Gf. v. Thun u. Hohenstein im Herbst 1850 veranlasste ihn zum Wechsel in dessen Min., wo er für die Agenden der Protestanten im Gesamtstaat zuständig war und einen Organisationsplan für eine vom Wr. Oberkirchenrat zentral geleitete „Reichskirche“ im Habsburgerreich unter Einschluss der Unitarier ausarbeitete. Dieser stieß auf heftigen Widerstand bei den Magyaren, sodass die Reorganisation in drei Schritten für Ungarn (1859) – mit einem allerdings schon 1860 wieder aufgehobenen Protestantenpatent –, Siebenbürgen (1860) und Cisleithanien (1861) getrennt erfolgte. 1859 zum ersten evang. Vors. des Oberkirchenrats ernannt, leitete er die oberste Kirchenbehörde und lieferte den Entwurf zum österr. Protestantenpatent (1861), welches die Autonomie des kirchl. Lebens absicherte, allerdings von seinem Nachfolger in der Kultusabt. überarbeitet wurde. 1867 zum Präs. im Rang eines Sektionschefs ernannt, trat er 1874 i. d. R. Für Siebenbürgen lag seine Bedeutung darin, dass er die Nationaldotation zugunsten des kirchl. Schulwesens einrichtete, das trotz wiederholter Magyarisierungsversuche als kirchl. Einrichtung und somit als Träger der ethn. Identität und Integrität erhalten blieb. Z. kehrte 1874 nach Siebenbürgen zurück und stellte − nicht konfliktfrei − seine Expertise der dortigen Kirchenleitung und dem Sachsenbischof →Georg Daniel Teutsch zur Verfügung. 1874 erhielt Z. das Komturkreuz des Franz Joseph-Ordens mit dem Stern.

W.: Die Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn vom Standpunkte der sächs. Nation beleuchtet, 1848; Aus dem Min. Thun. Aktenstücke und Briefe verf. von J. A. Z. … 1854 bis 1859, ed. F. Zimmermann, in: Archiv des Ver. für siebenbürg. Landeskde. 42, 1924; Die Leiturkunden für Neuordnung der evang. Kirche im Gesamtstaat Österr., ed. F. Zimmermann, 1925.
L.: Bautz; F. Teutsch, in: Archiv des Ver. für siebenbürg. Landeskde. 28, 1898, S. 5ff.; F. Zimmermann, Das Min. Thun für die Evang. im Gesamtstaate Österr. 1849 bis 1860 ..., 1926, S. 93ff.; O. Folberth, in: Jb. für die Geschichte des Protestantismus in Österr. 80, 1964, S. 47ff.; K. Schwarz, in: Siebenbürgen in der Habsburgermonarchie, ed. Zs. K. Lengyel – U. A. Wien, 1999, S. 181ff.; Die Kirchenordnungen der Evang. Kirche A. B. in Siebenbürgen (1807–1997), ed. U. A. Wien – K. W. Schwarz, 2005, s. Reg.; H. Zimmermann, in: Donauwellen. Zum Protestantismus in der Mitte Europas, ed. M. Bünker u. a., 2012, S. 507ff.; K. W. Schwarz, Der österr. Protestantismus im Spiegel seiner Rechtsgeschichte, 2017, S. 148ff.
(K. W. Schwarz)   
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 16 (Lfg. 73, 2022), S. 544f.
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