Źródłowski, Ferdynand (1843–1894), Rechtswissenschaftler

Źródłowski Ferdynand, Rechtswissenschaftler. Geb. Mołodia, Bukowina (Molodija, UA), 13. 1. 1843; gest. Lemberg, Galizien (L’viv, UA), 20. 12. 1894; röm.-kath. Sohn von Ignaz Ź. und Anna Ź., geb. Fischer; verheiratet mit Franziska Ź., geb. v. Schlosser (1850–1920), Schwester von →Julius v. Schlosser. – Ź. stud. zunächst Rechtswiss. in Lemberg und erwarb anschließend sein Doktorat in Krakau. Mit der Schrift „Systematische Darstellung der Verjährungslehre nach österreichischem Rechte mit vorzüglicher Berücksichtigung des römischen und gemeinen Rechtes“ habil. er sich 1866 für österr. Zivilrecht. Bereits 1868 wurde er zum ao. Prof. des österr. Zivilrechts mit poln. Vortragssprache an der Lemberger Univ. ernannt; 1872 o. Prof. für röm. Recht ebd. In der Literatur wird die Polonisierung der Lemberger jurist. Fak. als eine der Ursachen für den außergewöhnl. raschen Aufstieg Ź.s genannt. Bemerkenswert ist sein Einsatz für die Ruthenen im poln.-ruthen. Sprachenkonflikt an der Lemberger Univ. Ź. war im Sommersemester 1876 Prorektor der Univ. Lemberg und 1877/78 Dekan der rechts- und staatswiss. Fak. Er war Präses der rechtshist. und Mitgl. der judiziellen Staatsprüfungskomm. und der Lemberger jurist. Ges. (Towarzystwo Prawnicze we Lwowie). Zu seinen Studenten gehörte u. a. →Ern(e)st Till v. Kostryn. Ź. publ. auf Dt. und Poln. Er befasste sich mit verschiedenen Bereichen des Zivil- und Zivilprozessrechts und schrieb u. a. Werke zur Verjährung, Ersitzung und zum Erwerb von Inseln. Vertiefend beschäftigte er sich mit zeitgenöss. Kodifikationsprojekten. Mehrere seiner Arbeiten weisen einen rechtsvergleichenden Charakter auf. Als Vertreter der Pandektistik verf. er eines der ersten poln.sprachigen Pandektenlehrbücher, das jedoch eine recht krit. Aufnahme erfuhr. In seinen letzten Lebensjahren schrieb Ź. einige Werke zu polit. und religiösen Fragen, manche davon fielen der Zensur zum Opfer. Zeitgenöss. Berr. stellten Ź. als Exzentriker oder gar als psych. Kranken dar, in seinen Schriften gab Ź. selbst mehrmalige Aufenthalte in Nervenheilanstalten an. Im Oktober 1889 wurde er (mit seinem schlechten Gesundheitszustand als Begründung) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, wogegen er mit mehreren Beschwerden an den K. und das Unterrichtsmin. erfolglos ankämpfte. Ź. empfand seine Außerdienststellung als Reaktion auf seine 1889 publ. kirchen- und regierungskrit. Schrift „Das Schulwesen und seine Verwaltung. Reform der Volks- Bürger-, Mittel- und Hochschulen“, die wegen ihres antiklerikalen Inhalts beschlagnahmt wurde.

Weitere W.: Untersuchungen aus dem österr. Civilrecht mit Berücksichtigung des röm. Rechts und der neueren Gesetzbücher, 1872; Das röm. Privatrecht, 2 Bde., 1877–80; Pandekta prywatnego prawa rzymskiego, 1889; Instytucye i historya prywatnego prawa rzymskiego, 1889.
L.: Kurier Lwowski, 21., NWT, 23. 12. 1894; Finkel–Starzyński; Przegląd Prawa i Administracyi 20, 1895, S. 86ff.; Kronika uniwersytetu lwowskiego 1894/98, 1899, S. 28; J. Kodrębski, Prawo rzymskie w Polsce XIX wieku, 1990, S. 238ff.; A. Redzik, Prawo Prywatne na Uniwersytecie Jana Kazimierza we Lwowie, 2009, S. 365; G. Nancka, in: Czasopismo prawno-historyczne 72/2, 2020, S. 219ff.; E. Bodura, in: Beitrr. zur Rechtsgeschichte Österr. 10, 2020, S. 278ff.
(K. Staudigl-Ciechowicz)   
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 16 (Lfg. 73, 2022), S. 580f.
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