Zuppani, Luigi (Ludwig) Gf. (1750–1841), Bischof

Zuppani Luigi (Ludwig) Gf., Bischof. Geb. Pasa, Republik Venedig (I), 1. 10. 1750; gest. Belluno, Lombardo-Venetien (I), 26. 11. 1841; röm.-kath. Sohn des 1772 nob. Dr. Nicolò Gf. Z., dessen Familie aus Antivari in Montenegro stammte, und der Camilla Gfn. Doglioni, Tochter einer einflussreichen Belluneser Adelsfamilie. – Z. trat in die Ges. Jesu ein und stud. zuerst in Bologna und später in Padua, wo er 1774 einen Doktortitel „in utroque iure“ (Kirchen- und Zivilrecht) erwarb. Nach Aufhebung des Jesuitenordens kehrte Z. Ende 1774 zu seiner Familie zurück und wurde in der Diözese Belluno ordiniert. Er unterrichtete i. d. F. Phil. und Rhetorik in Schulen der Stadt, später am Priesterseminar, das er auch für ein Jahr als Rektor leitete. 1793 wurde er Mitgl. des Domkapitels. 1803 zum theol. Kanoniker ernannt, übertrug ihm nach dem Tod von Bischof Sebastiano Alcaini im selben Jahr das Domkapitel als Domvikar die Leitung der Diözese während der Sedisvakanz. 1809 wurde er jedoch von den napoleon. Behörden abgesetzt, antifranzös. Umtriebe bezichtigt und zu drei Jahren Haft verurteilt. Nachdem 1814 Venetien unter österr. Verwaltung gestellt worden war, setzte der K. ihn erneut als Domvikar ein. Ende 1815 war Z. einer von drei erstmals vom K. ernannten Bischöfen für Venetien. Als K. →Franz II. (I.) im folgenden Frühjahr die beiden Bistümer Feltre und Belluno zusammenlegen und die Diözese Belluno auflösen wollte, traten Z., das Domkapitel sowie die Belluneser Stadtverwaltung dagegen auf. Ein abgemilderter neuer Vorschlag (formaler Fortbestand der beiden Bistümer mit gem. Bischofssitz, gem. Kathedrale und Kurie in Feltre, Belluneser Dom als „Konkathedrale“) wurde 1818 durch eine päpstl. Bulle betreffend Neuordnung der venezian. Kirchenprov. weiter modifiziert: Nun wurden die beiden Diözesen „aeque principaliter“ vereinigt, mit jeweils eigenem Dom(kapitel) und Gen.vikar sowie eigener Kurie. Der Bischof sollte sich sechs Monate in Feltre aufhalten und sechs in Belluno. Erst auf Basis dieser Regelung erkannte der Hl. Stuhl Z.s Nominierung schließl. mit erhebl. Verzögerung an; Präkonisation im August 1819, Bischofsweihe in Venedig im Folgemonat, Inbesitznahme des Bistums Belluno im Dezember 1819 und jene des Bistums Feltre im Mai 1820. Z. erwarb sich Verdienste um die Erziehung der Jugend und eröffnete 1819 in Belluno ein bischöfl. Gymn., das zugleich als Diözesanseminar fungierte. 1826 verfügten die österr. Behörden, dass es für die Doppeldiözese nur ein Gymn. bzw. Seminar geben dürfe, näml. jenes in Feltre. Erst als der aus Belluno stammende Bartolomeo Alberto Cappellari als Gregor XVI. zum Papst gewählt wurde, erreichte Z. von den österr. Behörden, dass das Belluneser Seminar 1834 als Gregorianum wiedereröffnet werden konnte. Z.s Episkopat war v. a. durch die als Gängelung empfundene, im Geist des Josephinismus stehende Intervention des Staats in (auch zweitrangige) kirchl. Angelegenheiten gekennzeichnet. Zudem waren Teile des Klerus seiner Diözese – speziell im Bistum Belluno – empfängl. für italien.-nationales Gedankengut. Z. wurde 1816 zum Ritter des Ordens der Eisernen Krone III. Kl. ernannt und trug den Ehrentitel eines päpstl. Hausprälaten.

L.: Cenni necrologici di Monsignor L. Z. ..., 1842; A. Cambruzzi, Storia di Feltre 4, 1886, passim; Diocesi di Belluno e di Feltre, ed. N. Tiezza, 1996, S. 294ff.; Archivio Diocesano di Belluno, Archivio Diocesano di Feltre, beide I.
(C. Centa)   
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 16 (Lfg. 73, 2022), S. 604
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