Schlinger Anton, Politiker. Geb. Abtsdorf, Böhmen (Opatov, Tschechoslowakei), 31. 7. 1870; gest. Wien, 21. 10. 1912. Sohn eines Kleinhäuslers und Landarbeiters; nach der Volksschule Gelegenheitsarbeiter, kam S. 1888 nach Floridsdorf (NÖ), wo er in einer Gärtnerei Beschäftigung fand. Später wurde er Hilfsarbeiter in einer Schraubenfabrik und stieg zum Fräser auf. Nebenbei besuchte er die Volksbildungskurse des Verbandes der Arbeiterver. von Floridsdorf und Umgebung. Anfang der 90er Jahre trat er der Gewerkschaft (Metall) bei und wurde in den Ortsgruppenausschuß gewählt; dies führte zur Kündigung durch seinen Arbeitgeber. S. fand eine neue Stelle in einer Lokomotivfabrik, wo ihn seine Kollegin und spätere Frau, K. Urban (s. unten), für die sozialdemokrat. Partei gewann, deren Hauptvertrauensmann er wurde. Als Obmann der Metallarbeitergewerkschaft (ab 1894) gründete er 1896 die Z. „Wähler“ (ab 1898 „Volksbote“), die er red. und hrsg. Er engagierte sich bes. im Kampf für Schutzvorrichtungen zur Verhinderung von Betriebsunfällen und arbeitete ab 1898, vom Arbeitgeber erneut gemaßregelt, als Krankenkassenkontrollor. Bei den Gemeinderatswahlen 1897 leitete er den Wahlkampf. Ab 1899 Obmann der Sozialdemokrat. Partei Floridsdorfs, setzte er sich bes. beim Brünner Parteitag (1899) für das Frauenwahlrecht ein. 1903 Gemeinderat von Floridsdorf, zog er nach der Eingemeindung (1904) auch als Gemeinderat in das Wr. Rathaus ein. Seit 1900 Wahlkreisyertrauensmann der Sozialdemokrat. Partei, wurde er auch deren Wr. Klubobmann und nach einer erfolglosen Kandidatur (1901) 1911, aufgrund des ersten Wahlabkommens mit der christlichsozialen Partei, für die Städte Krems und Klosterneuburg in den Reichsrat gewählt. Hier war S. im Teuerungs- und Weinkulturenausschuß tätig. Nach ihm wurde der Schlingerhof (Wien XXI.) benannt. Seine Frau, Katharina (Kathi) S., geb. Urban (geb. Hernals, NÖ/Wien, 21. 7. 1869; gest. Wien, 4. 2. 1954), ab 1895 mit S. verheiratet, war ebenfalls in der Arbeiterbewegung engagiert und 1901 Mitbegründerin des Frauenver. Libertas.