Canstein Raban Freiherr von, Jurist. Geb. Lemberg, Galizien (Lʼviv, UA), 25. 8. 1845; gest. Graz (Steiermark), 14. 8. 1911. Entstammte einer alten westfälischen Adelsfamilie. Sohn der Miniaturmalerin Maria Freifrau von Canstein (gest. Graz, 7. 4. 1893), Vater der Malerin →Olga Hoffmann-Canstein; verheiratet mit Caroline Freifrau von Canstein, geb. von Ortyński (geb. ca. 1849; gest. Graz, 9. 2. 1926). – C. besuchte das Gymnasium und die Universität in Lemberg, wo er u. a. bei →Heinrich Brunner sowie beim Strafrechtler Friedrich Rulf Rechtswissenschaften studierte und zum Dr. iur. promovierte. Er schlug zunächst die richterliche Laufbahn ein. Als Auskultant habilitierte er sich 1873 an der juristischen Fakultät in Lemberg. Schon 1875 wurde er ao. Professor des Prozess-, Handels- und Wechselrechts an der Universität Czernowitz. Im Juli 1879 wurde er als Nachfolger Johann Blaschkes zum ao. Professor des österreichischen Zivilprozesses und des Handels- und Wechselrechts an der Universität Graz ernannt, im April 1881 zum o. Professor dieser Fächer (gleichzeitig mit der Ernennung →Emil August Strohals zum o. Professor des österreichischen Bürgerlichen Rechts). C. war Vizepräses der rechtshistorischen Staatsprüfungskommission, 1886/87, 1896/97 und 1905/06 Dekan sowie 1901/02 Rektor der Universität. Das Schwergewicht der wissenschaftlichen Tätigkeit C.s lag auf dem Gebiet des Prozessrechts, dem er eine Reihe beachtlicher Arbeiten historischen, dogmatischen und legislativpolitischen Charakters widmete. Von ihm stammt die erste umfassende Darstellung der Geschichte des österreichischen Zivilprozessrechts („Lehrbuch der Geschichte und Theorie des Oesterreichischen Civilprozessrechtes ...“, 2 Bde., 1880–82). Die geschichtlichen Abschnitte sind von bleibendem Wert, wurden jedoch in den folgenden Auflagen gekürzt. Auch das Handelsrecht sowie das Wechsel- und Scheckrecht fanden wertvolle Darstellungen. 1898 wurde Hofrat C. zum Ritter des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse ernannt.