Anders, Josef Freiherr von (1851–1927), Jurist

Anders Josef Freiherr von, Jurist. Geb. Schloss Schaumburg, Herzogtum Nassau (D), 31. 1. 1851; gest. Graz (Steiermark), 9. 11. 1927. Sohn des österreichischen Feldmarschall-Leutnants, Vorstehers der Kammer des Erzherzogs →Stephan Victor sowie Militärschriftstellers und wirklichen Geheimen Rats Joseph Freiherr von Anders; ab 1877 verheiratet mit einer Tochter von →Josef Friedrich Freiherr von Ott. – 1865 übersiedelte die Familie nach Graz, wo A. 1868 am I. Staatsgymnasium die Matura ablegte. Anschließend studierte er an der Grazer Universität Rechtswissenschaften; Dr. iur. 1876. Ab September 1873 war A. als Amanuensis an der Universitätsbibliothek Graz tätig. Im März 1879 habilitierte er sich mit der Schrift „Beiträge zur Lehre vom literarischen und artistischen Urheberrechte“ (1881 in Buchform erschienen), sein Referent war →Emil August Strohal. Im April 1885 erfolgte A.ʼ Ernennung zum ao. Professor des österreichischen Zivilrechts an der Universität Graz mit Wirkung vom Beginn des Folgejahres; 1893 Titel und Charakter eines o. Professors. Im Majestätsvortrag vom April 1893 wurde als besonders verdienstvoll seine systematische Bearbeitung des gesamten österreichischen Familienrechts hervorgehoben. Nach dem Weggang Strohals wurde A. auch zum Honorardozenten für Bau- und Eisenbahngesetzkunde sowie Handels- und Wechselrecht an der Technischen Hochschule in Graz bestellt. Die Grazer rechtswissenschaftliche Fakultät stellte mehrmals Anträge auf Beförderung A.ʼ zum o. Professor ad personam mit Lehrverpflichtung für zivilrechtliche Spezialgebiete (Berg-, Agrar-, Wasser-, Autor-, Patent- und Versicherungsrecht). Diese scheiterten jedoch am Einspruch des Finanzministeriums. Erst ein vierter Antrag hatte 1909 Erfolg und A. wurde Ende des darauffolgenden Jahres ad personam zum o. Professor des österreichischen Zivilrechts an der Universität Graz mit Wirksamkeit vom Jahresbeginn 1911 ernannt. Er sollte Vorlesungen aus dem Nominalfach halten und insbesondere die Disziplinen des österreichischen Berg- und Agrarrechts sowie des Wasser- und Autorrechts vertreten. A. war zweimal an der Universität Innsbruck zum o. Professor vorgeschlagen worden, hatte aber dem Ruf aus gesundheitlichen Gründen wegen der dortigen klimatischen Verhältnisse nicht Folge leisten können. 1914/15 und 1915/16 fungierte A. als Dekan der Grazer juristischen Fakultät. 1921/22 absolvierte er sein Ehrenjahr und wurde mit Ende September 1922 in den dauernden Ruhestand versetzt, wobei ihm der Titel eines Hofrats verliehen wurde. Die wissenschaftlichen Arbeiten A.ʼ galten vorwiegend Rand- und Nebengebieten des Privatrechts. Das Urheberrecht betrachtete er als „Selbstschutz des Urheberinteresses“. Eine Studie war dem „Recht der Unehelichen in Österreich“ (1882) gewidmet, auch „Das Jagd- und Fischereirecht“ (1885) wurde eingehend behandelt. Große Breitenwirkung entfalteten A.ʼ Arbeiten zum Familien- und Erbrecht. Er schrieb dem österreichischen Familienrecht dabei „einen vorherrschend deutschrechtlichen Charakter“ zu.

Weitere W.: Das Familienrecht. Systematisch dargestellt, 1887; Grundriß des Familienrechts, 1899, 2. Aufl. 1911; Grundriß des Erbrechts, 1899, 2. Aufl. 1910.
L.: Kosel; G. Oberkofler, Studien zur Geschichte der österreichischen Rechtswissenschaft, 1984, s. Reg.; G. Wesener, Geschichte der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz 4, 2002, s. Reg.; AVA, Wien; UA, Graz, Steiermark.
(G. Wesener)   
Zuletzt aktualisiert: 14.12.2018  
PUBLIKATION: ÖBL Online-Edition, Lfg. 7 (14.12.2018)
1. AUFLAGE: ÖBL 1815-1950, Bd. 1 (Lfg. 1, 1954), S. 20
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